Datenschutz und AGB

UNTERKUNFTSZEITPLAN der Ferienanlage - Lakeside Village - Větrník

 

Betreiber: LIPNO RENT s.r.o., Přístav 71, Lipno nad Vltavou, ID 05400406

 (im Folgenden als Ressort bezeichnet)

 

1. Die Ferienanlage bietet den Gästen Beherbergungsleistungen durch die Vermietung von Einheiten, die einzelnen Eigentümern gehören. 

2. Der Gast ist verpflichtet, bei der Ankunft ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, Ausländer sind verpflichtet, ein Reisedokument im Sinne des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik vorzulegen sowie das Anmeldeformular "Gästeregistrierung" auszufüllen und zu unterschreiben, falls sie dies nicht bereits elektronisch getan haben. Die Anmeldung an der Rezeption des Ressorts gilt auch für Minderjährige. 

3. Mit der ordnungsgemäßen Anmeldung erwirbt der Gast das Recht auf eine vorübergehende Unterbringung für den vereinbarten Zeitraum.

4. Der Empfangsmitarbeiter händigt dem Gast dann den Schlüssel für das Haus oder die Wohnung (im Folgenden Einheiten genannt) oder die Fernbedienung für die Schranke aus. Bei Verlust des Schlüssels/der Fernbedienung ist der Gast verpflichtet, den Verlust unverzüglich an der Rezeption zu melden. Andernfalls haftet die Ferienanlage nicht für Schäden, die durch den Verlust des Schlüssels entstanden sind. Bei Verlust des Schlüssels oder Zerstörung der Fernbedienung der Schranke wird dem Gast eine Gebühr in Rechnung gestellt.

5. Aufgrund einer bestätigten Buchung ist die Rezeption verpflichtet, den Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr einzuchecken und ihn am Abreisetag bis 11.00 Uhr auszuchecken. Während dieser Zeit ist die Wohnung für den Gast reserviert, es sei denn, in der Bestellung ist etwas anderes angegeben. Ein früheres Einchecken vor 16.00 Uhr muss bei der Buchung des Zimmers im Voraus vereinbart werden, wobei die Genehmigung des Resorts und die eventuelle Preisgestaltung für diesen zusätzlichen Service abzuwarten sind. Späte Abreisen müssen ebenfalls mit der Rezeption abgesprochen werden. Bei verspäteter Abreise vor 18.00 Uhr kann eine Gebühr von 500 CZK / 20 € erhoben werden, nach 18.00 Uhr wird die nächste Nacht in Rechnung gestellt

6. Stornierung einer bestätigten Standardreservierung. Bei Stornierung einer gültigen Reservierung innerhalb von 30 Tagen vor der geplanten Ankunft durch den Gast berechnet das Ressort eine Gebühr von 15 % des Zimmerpreises.

Bei Stornierung einer gültigen Reservierung weniger als 30 Tage vor der geplanten Ankunft durch den Gast erhebt das Ressort eine Gebühr in Höhe von 50 % des Zimmerpreises.

Bei Stornierung am Anreisetag durch den Gast oder bei Nichterscheinen berechnet das Resort eine Gebühr von 100 % des Zimmerpreises und kann die Reservierung ohne Erstattung stornieren.

Alle oben genannten Stornierungsbedingungen gelten nicht für Situationen, die mit der Krankheit von Covid 19 zusammenhängen.

 

7. Das Resort ist nicht verpflichtet, Gäste ohne bestätigte Reservierung zu beherbergen.

8. Falls der Gast kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) vorlegt, ist der Rezeptionist berechtigt, die Unterbringung des Gastes im Hinblick auf das Gesetz über die örtlichen Gebühren für tschechische Bürger und das Gesetz 314/2015 Slg. für ausländische Kunden zu verweigern.

9. Personen, die mit ansteckenden Krankheiten infiziert sind oder offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen, sind von der Unterkunft im Resort ausgeschlossen.

10. Die Ferienanlage behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen dem Gast eine andere als die vereinbarte Unterkunft anzubieten, sofern diese in Art und Kapazität nicht wesentlich von der bestätigten Bestellung abweicht.

11. Wenn der Gast um eine Verlängerung der Unterkunftszeit ab dem vereinbarten Zeitpunkt bittet und das Ressort über freie Kapazitäten verfügt, kann die Unterkunftszeit verlängert werden. Die Ferienanlage kann dem Gast jedoch eine andere Unterkunft anbieten als die, in der er ursprünglich untergebracht war.

12. Für die Unterbringung und andere bestellte Dienstleistungen ist der Gast verpflichtet, im Voraus gemäß der aktuellen Preisliste des Resorts oder beim Check-in an der Rezeption auf der Grundlage der vorgelegten Rechnung oder Abrechnung zu zahlen, zusammen mit einer Abrechnung der vom Gast geleisteten Anzahlungen, es sei denn, das Ressort und der Gast haben etwas anderes vereinbart.

13. Diese Kaution wird dem Gast bei der Abreise (Check-out-Verfahren) nach Überprüfung der Einheit, Begleichung der Rechnung und Rückgabe der Schlüssel oder der Fernbedienung der Schranke in voller Höhe zurückerstattet.

14. Die Unterkunft endet an dem mit dem Gast vereinbarten Datum, d.h. an dem Tag, an dem der Gast abreist. Für einen ordnungsgemäßen Check-out muss der Gast die Wohnung bis 11.00 Uhr verlassen, den Schlüssel und die Fernbedienung an der Rezeption abgeben und die Rechnung bezahlen. Kommt der Gast dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Ferienanlage berechtigt, eine Gebühr von 500,- CZK/EUR 20,- für das verspätete Auschecken oder eine zusätzliche Übernachtung zu berechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15. Bei Beendigung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, eventuelle Schäden an der Rezeption der Ferienanlage zu melden. Wenn der Gast die Schäden verschweigt, wird ihm eine Rechnung zugeschickt oder seine Kreditkarte belastet.

16. Bei der Anmeldung oder Beendigung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, an der Rezeption des Ressorts folgende Gebühren zu entrichten, die nicht im Preis der Unterkunfts- und Aufenthaltspakete enthalten sind:

Kurtaxe in Höhe von 20 CZK/0,80 € pro Person und Nacht,

Gebühr für Bettwäsche und Handtücher in Höhe von 300 CZK/12 EUR pro Person.

Gebühr für die Endreinigung der Wohnung von:

35€ - Einheit mit 1 Schlafzimmer

55€ - Einheit mit 2 Schlafzimmern

60€ - Einheit mit 3 Schlafzimmern

68€ - Einheit mit 4 Schlafzimmern

75€ - Einheit mit 5 Schlafzimmern

Bei starker Verschmutzung, die nicht dem normalen Gebrauch entspricht, wird eine zusätzliche Gebühr für die Sonderreinigung in Höhe von 500 CZK/20 EUR erhoben - bei extremer Verschmutzung 2500 CZK/100 EUR

17. Das Resort bietet seinen Gästen und Besuchern einen kostenlosen Internetzugang über das WiFi-Netz. Bei der Nutzung des WIFI-Netzes ist jeder Nutzer verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, die illegale Weitergabe oder das Herunterladen von Kunstwerken, die Überlastung des WIFI-Netzes, die Durchführung jeglicher Aktivitäten, die zur Übertragung oder Verbreitung von Computerviren führen, das Versenden von unerwünschten Nachrichten (Spam), die Verbreitung von Alarmmeldungen sowie die Durchführung anderer Aktivitäten, die gegen die entsprechenden Gesetze und Vorschriften verstoßen, zu vermeiden.

18. Im Falle von Schäden an der Ausrüstung, die während des Aufenthalts festgestellt werden, ist der Gast verpflichtet, diese an der Rezeption des Ressorts zu melden.

19. Der Gast ist berechtigt, die Ausrüstung der Einheiten gemäß der beiliegenden Anleitung nur für die Zwecke zu benutzen, für die sie bestimmt ist.

20. Der Gast darf ohne Zustimmung der Ressortleitung keine wesentlichen Veränderungen in den zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten vornehmen, d.h. er darf keine Geräte und Einrichtungen versetzen oder Eingriffe in das Stromnetz oder andere Installationen vornehmen.

21. Dieser Anspruch des Ressorts gilt auch für Schäden, die nach der Abreise des Gastes festgestellt werden. Kleinere Schäden werden direkt von der Kaution bezahlt. Bei größeren Schäden, deren Höhe nicht im Voraus bestimmt werden kann, wird die Kaution einbehalten und dem Gast nach einer genauen Schätzung in Rechnung gestellt. Übersteigt der Schaden den Betrag der Kaution, wird dem Gast eine Rechnung zugesandt.

22. Alle Besucher können nur zwischen 8.00 und 22.00 Uhr mit Zustimmung der Rezeption empfangen werden. Außerhalb dieser Zeiten haben nur die Gäste und das Personal des Ressorts Zugang zu den Wohnungen.

23. Das Mitbringen von Haustieren und anderen Tieren in die Anlage ist nur mit Wissen der Rezeption und nur dann erlaubt, wenn der Besitzer nachweist, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind. Dies muss auf Anfrage nachgewiesen werden, z.B. durch einen gültigen Impfpass des Tieres. Der Preis für den Aufenthalt des Tieres wird nach der aktuellen Preisliste berechnet. In allen öffentlichen Bereichen der Ferienanlage muss jeder Hund (oder jedes andere Tier) an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Hunde oder andere Tiere dürfen nicht auf den Betten oder anderen Einrichtungen des Ressorts, die zur Erholung der Gäste dienen, liegen. Der Gast, der dem Tier den Aufenthalt in der Wohneinheit gestattet hat, trägt die volle Verantwortung für das Tier. Ausgenommen hiervon sind taube und hörgeschädigte Signalhunde und ähnliche Assistenzhunde. Diese sind im Ressort jederzeit kostenlos erlaubt. Haustiere dürfen in den Wohneinheiten nicht allein und unbeaufsichtigt gelassen werden.

24. Die Gäste dürfen keine gefährlichen Gegenstände und Substanzen (Waffen, Sprengstoffe, brennbare Stoffe, ätzende Stoffe, Gifte usw.), narkotische oder psychotrope Substanzen oder stark riechende Gegenstände oder Substanzen in die Wohneinheiten oder Gemeinschaftsbereiche des Ressorts mitbringen.

25. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot werden dem Gast zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

26. Mit Zustimmung des Betreibers können in der Ferienanlage nach 22 Uhr in den dafür vorgesehenen Bereichen gesellschaftliche Veranstaltungen durchgeführt werden.

27. Das Ressort haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Kraftfahrzeugen, die auf dem Gelände des Ressorts abgestellt sind. Das Resort rät seinen Gästen, dafür zu sorgen, dass ihr Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ist. Es wird auch empfohlen, persönliche und wertvolle Gegenstände nicht lose im Fahrzeug zu lassen. Das Ressort haftet nicht für Schäden, die ein Gast Dritten auf den Parkplätzen des Ressorts zufügt. Das Ressort behält sich das Recht vor, Schäden am Eigentum des Ressorts, die durch das Fahrzeug eines Gastes entstanden sind, zu beanspruchen und in Rechnung zu stellen.

28. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter zehn Jahren, behinderte Personen und Haustiere ohne Aufsicht von Erwachsenen in den Wohneinheiten oder anderen Bereichen des Ressorts zu lassen. Für Schäden, die von Kindern oder unbefugten Personen verursacht werden, sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

29. Der Gast ist verpflichtet, die Wasserhähne abzudrehen, das Licht auszuschalten, die Fenster und die Balkontür zu schließen und die Wohnung abzuschließen.

30. Jeder Gast ist verpflichtet, sich auf dem Gelände des Ressorts so zu verhalten, dass er keinen Brand verursacht. Das Verhalten der Gäste im Falle eines Brandes ist in den Richtlinien für Feueralarm geregelt.

31. Feuer in den Gemeinschaftsbereichen des Ressorts und in den einzelnen Wohneinheiten wird automatisch von optischen Rauchmeldern gemeldet, die in den Wohneinheiten und öffentlichen Bereichen des Ressorts installiert sind.

32. Im Falle eines Brandes sind die Gäste verpflichtet, den Feueralarm dem Personal des Ressorts oder direkt der Notrufnummer 112 zu melden. Sie können ein tragbares Gerät, das sich in den Gemeinschaftsbereichen des Ressorts und in den Wohneinheiten befindet, verwenden, um die Flammen in der Anfangsphase zu löschen. Vorrangig ist jedoch der Schutz von Leib und Leben.

33. Im Falle eines Unfalls, eines Einsturzes, eines Ertrinkens oder einer ähnlichen lebensbedrohlichen Situation sind die Gäste verpflichtet, den Vorfall sofort unter der Notrufnummer 112 zu melden - und dann das Personal des Ressorts zu benachrichtigen.

34. Der Zutritt zur bewohnten Einheit ist nur der Ressortleitung und dem Wartungspersonal gestattet, wenn eine technische Störung in der Einheit gemeldet wird. Das Betreten einer bewohnten Wohneinheit durch Reinigungspersonal oder andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gastes oder auf dessen Wunsch möglich.

35. Die Gäste werden gebeten, insbesondere in den öffentlichen Bereichen des Ressorts und auf den Terrassen auf gute Umgangsformen zu achten. Es ist nicht gestattet, sich in den öffentlichen Bereichen des Ressorts unbekleidet zu bewegen.

36. Vergessene Gegenstände der Gäste im Ressort werden registriert und einen Monat lang aufbewahrt. Sie können nur auf Wunsch und auf Kosten des Gastes an seine Adresse geschickt werden.

37. Die Direktion des Ressorts begrüßt jeden Verbesserungsvorschlag und bedankt sich für kritische Anmerkungen.

38. Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Unterkunftsordnung während des gesamten Aufenthaltes einzuhalten. Verstößt ein Gast trotz Abmahnung grob gegen die Beherbergungsordnung oder die guten Sitten, so ist das Resort berechtigt, vor Ablauf der vereinbarten Zeit von der Erbringung der Beherbergungsleistungen zurückzutreten. Das Ressort hat Anspruch auf volle Rückerstattung des Beherbergungspreises. Der Gast hat dann das Ressort unverzüglich zu verlassen.

39. Der Gast, der der Ferienanlage bei der Erbringung der Unterkunftsleistung personenbezogene Daten aus seinen Unterlagen zur Verfügung stellt, erklärt sich mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der dem Verwalter, der Lipno rent s.r.o., zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu dem unten genannten Zweck einverstanden. Diese Zustimmung erfolgt freiwillig für alle angegebenen Daten, für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Zustimmung. Mit seiner Unterschrift (bzw. durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im Falle eines Online-Formulars) bestätigt der Nutzer, dass er über seine Rechte im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Daten informiert wurde, insbesondere darüber, dass er das Recht hat, seine Zustimmung jederzeit kostenlos zu widerrufen, und zwar gemäß §§ 11, 21 des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg, dass er das Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten und das Recht hat, diese zu berichtigen, unrichtige personenbezogene Daten zu sperren, zu vernichten usw., und dass er das Recht hat, sich im Falle einer vermuteten Verletzung seiner Rechte an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten zu wenden. Gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten werden alle zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich für die Marketingzwecke des für die Verarbeitung Verantwortlichen, d.h. für die Verbreitung von Marketinginformationen, gesammelt und verarbeitet. Der für die Verarbeitung Verantwortliche erklärt, dass er die zur Verfügung gestellten Daten im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften behandeln wird und dass er personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben wird, der für die Erfüllung des angegebenen Zwecks erforderlich ist, und dass er sie nur in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den sie erhoben wurden, verarbeiten wird. Die Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder andere natürliche Personen, die personenbezogene Daten auf der Grundlage eines Vertrags mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und anderen Personen verarbeiten, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten auch nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihrer Tätigkeit zu wahren.

 

40. Diese Unterkunftsordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

 

In Milná 30.11.2021

 

Daniel Hejkal

Operations manager